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Verbraucherinformation zu § 38 a SGB XI – Wohngruppenzuschlag
Mit der Reform des Pflegeversicherungsgesetzes durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz
(PNG) sollen ambulant betreute Wohngruppen gefördert werden. Unter anderem können
pflegebedürftige Mieterinnen und Mieter pauschal 200,00 € pro Monat ab Oktober 2012 bei
der Pflegekasse beantragen, um eine Pflegekraft, die organisatorische, verwaltende oder
pflegerische Tätigkeiten verrichtet, zu finanzieren.
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